|
Freitag, 26. November 2010
In einer Abstimmung über eine Resolution der UNO-Generalversammlung gegen Rassismus hat sich die Schweiz der Stimme enthalten. Die Resolution sei nicht konsistent mit den Menschenrechtskonventionen.
In einer Abstimmung über eine Resolution der UNO-Generalversammlung gegen Rassismus hat sich die Schweiz der Stimme enthalten. Die Resolution sei nicht konsistent mit den Menschenrechtskonventionen.
Die Schweiz bemängle, die Resolution schaffe eine Hierarchie zwischen verschiedenen Gruppen und Gemeinschaften, sagte der Vertreter für Menschenrechtsfragen bei der Schweizer Mission in New York, Jean-Daniel Vigny am Mittwoch (Ortszeit).
Zwar stellt die Resolution eine Zunahme an Antisemitismus, Christianophobie und Islamophobie sowie zahlreicher xenophobischer Ängste fest, schützt aber die Rechte des Einzelnen nicht. Vergeblich hat die Schweiz versucht, eine Änderung des Textes einzubringen, der die religiöse Freiheit des Individuums beinhaltet hätte.
Die Resolution, die im Jahr 2001 verabschiedet wurde und jedes Jahr mit Änderungen und Zusätzen erneuert wird, ist umstritten, weil sie den Schutz der Religionen soweit stärken will, dass damit die Rechte des Einzelnen zum Beispiel auf Meinungsfreiheit verletzt werden.
UNO-Staaten uneinig
Der Resolutionsvorschlag sei dieses Jahr von Südafrika im Namen der G-77 genannten Gruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer so knapp eingereicht worden, dass nicht genug Zeit geblieben sei, einen Text zu erarbeiten, der Einigkeit der UNO im Kampf gegen Rassismus demonstriert hätte, sagte Vigny.
Die 11 Seiten lange Resolution sei im Weiteren nur zehn Tage vor Verhandlungsende mit vier Seiten an neuen Zusätzen präsentiert worden. Von den 77 Paragraphen unterlagen 34 Neuerungsvorschlägen. Die Diskussion um die Resolution wurde damit so sehr ausgeweitet, dass ein Konsens schlicht unmöglich wurde.
Die umstrittene Resolution wurde mit 121 Stimmen angenommen. 35 Länder, darunter die meisten europäischen und demokratischen Staaten, enthielten sich der Stimme. 19 Nationen, darunter die USA, Deutschland und Grossbritannien, stimmten sogar gegen die Resolution.
Die nicht-bindenden Resolutionen der Generalversammlung werden normalerweise im Konsens verabschiedet. Dass sich rund ein Drittel der UNO gegen eine Resolution ausspricht, ist selten.
Umstrittene Erinnerungsfeier
Die westlichen Staaten wehren sich zudem dagegen, dass nächstes Jahr im Rahmen der Eröffnung der UNO-Generalversammlung eine Erinnerungsfeier an das vor zehn Jahren in Durban verabschiedete Aktionsprogramm gegen Rassismus stattfinden soll.
In der Erklärung von Durban wird laut Kritikern Israel einseitig für die Besetzung palästinensischer Gebiete verurteilt, während der Terrorismus militanter Islamisten nicht angesprochen wird. Die Erklärung war am 9. September 2001 in Durban verabschiedet worden, zwei Tage vor den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York.
Die Resolution schüre rassistischen Hass mehr als sie diesen eindämme, warnen die Gegner. US-Medien befanden, der Beschluss giesse Salz in die Wunde jener, die von den Anschlägen vom 11. September 2001 betroffen waren, da die pro-islamische Konferenz wenige Tage nach dem zehnjährigen Gedenken an die Terroranschläge in den USA stattfinden soll.
Quelle: SDA |