Schweiz hält sich an UNO-Protokoll zum Kinderschutz PDF Drucken

Donnerstag, 15. Dezember 2011

Die Schweiz hält sich an das UNO-Protokoll zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung. Zu diesem Schluss kommt der erste Bericht zur Umsetzung des Protokolls, den der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat.

Die Schweiz habe erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Schutz der Kinder vor Verkauf, Prostitution und Pornografie zu gewährleisten, schreibt der Bundesrat. In den letzten Jahren seien diverse Gesetzesänderungen zum besseren Schutz von Kindern erfolgt.

So könnten etwa im Ausland begangene Straftaten - namentlich sexuelle Ausbeutung von Kindern - in der Schweiz besser verfolgt werden. Weiter nennt der Bericht die Verjährungsfrist für sexuelle Handlungen mit Kindern und die Strafbarkeit des Besitzes von Gewaltdarstellungen und harter Pornografie.

Schulungs- und Präventionsprogramme

Auch seien umfangreiche und international koordinierte polizeiliche Aktionen gegen Kinderpornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern durchgeführt worden. Überdies seien Schulungs- und Präventionsprogramme lanciert worden.

Die UNO-Generalversammlung hatte das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie im Jahr 2000 verabschiedet. Es ergänzt das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und bezweckt den besseren Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung. Die Schweiz hat das Protokoll 2006 ratifiziert und in Kraft gesetzt.

Strafe für Freier

Noch nicht alle Anforderungen erfüllt die Schweiz in Bezug auf ein Übereinkommen des Europarates. Die so genannte Lanzarote-Konvention, welche die Schweiz 2010 unterzeichnete, geht in einigen Bereichen weiter als das geltende schweizerische Strafrecht.

Da das strafrechtliche Schutzalter bei 16 Jahren liegt, ist die freiwillige Prostitution ab diesem Alter in der Schweiz legal. Die Freier von 16- oder 17-Jährigen Prostituierten machen sich damit nicht strafbar. Zur Umsetzung der Konvention will die Schweiz dies ändern: Künftig sollen sich Freier von unter 18-Jährigen strafbar machen. Im Sommer hatte der Bundesrat eine Vernehmlassung dazu eröffnet.

Quelle: SDA

 

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