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July 29, 2009
(German Version) Ein weiterer Schritt im Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen in der Schweiz ist getan: Eine Schweizer Delegation hat am Montag in New York der UNO den aktuellen Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) vorgestellt.
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung sowie eine kantonale Vertreterin hätten den Bericht dem zuständigen UNO-Ausschuss präsentiert, teilte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Dienstag mit.
Die Präsentation des vom Bundesrat bereits am 2. April 2008 genehmigten Berichts sei ein wesentliches Element, um die Umsetzung des Abkommens zu überprüfen, heisst es weiter im Communiqué. Im Anschluss formuliere der Expertenausschuss nämlich schriftlich seine Empfehlungen zuhanden des betreffenden Staates.
Im Falle des aktuellen dritten Berichts des Schweiz habe der Ausschuss über verschiedene Massnahmen zu befinden, die seit der Präsentation des ersten und des zweiten Berichts im Jahre 2003 eingeführt wurden, um die Lage der Frauen in der Schweiz zu verbessern.
Dazu gehört gemäss EDA etwa die Mutterschaftsversicherung, verstärkte Massnahmen gegen häusliche Gewalt sowie die Förderung familienergänzender Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
Weiter führt das Aussendepartement die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum CEDAW-Übereinkommen an. Dieses schafft die Möglichkeit, bei konkreten Fällen von Frauendiskriminierung beim CEDAW-Ausschuss eine individuelle Mitteilung einzureichen.
Kritik von NGO's
Weniger rosig zeichnen Schweizer Nichtregierungsorganisationen (NGO) den Schweizer Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen. Kurz nach der Genehmigung des dritten Berichts durch den Bundesrat im April 2008 veröffentlichten sie einen Schattenbericht.
Darin führten sie an, dass trotz verschiedener Massnahmen die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Schweiz noch lange nicht erreicht sei.
In der Arbeitswelt seien Frauen insbesondere durch die nach wie vor weit verbreitete Lohnungleichheit benachteiligt. Auf Kaderpositionen sowie in Regierung und Parlament seien Frauen immer noch untervertreten. Ungenügende familienexterne Kinderbetreuung erschwere zudem den Zugang von Frauen zur Arbeitswelt. Ein "akutes gesellschaftliches Problem" sei auch weiterhin die Gewalt gegen Frauen.
Das CEDAW-Übereinkommen wurde am 18. Dezember 1979 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, Vorschriften und Gepflogenheiten, die Frauen diskriminieren, zu ändern oder auszuheben. Am 1. Juli 2009 waren 186 Staaten Vertragsparteien der Konvention. Die Schweiz ist am 27. März 1997 beigetreten.
Quelle: SDA |