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February 12, 2009
(German Version) Die UNO-Mitgliedstaaten haben sich am Montag in Genf mit der Menschenrechtslage in China befasst. Die Schweiz und weitere Staaten forderten von Peking ein Moratorium der Todesstrafe.
Rund ein Dutzend westliche Staaten kritisierten die praktizierte Folter und die Repression gegen Menschenrechtsaktivisten sowie Verletzungen der Meinungsfreihet. Sie sprachen sich weiter für die Einhaltung der Rechte von Minderheiten wie der Tibeter und Uiguren aus.
Ausserdem forderten sie Peking auf, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren, den das Land 1998 unterzeichnete. Sie verlangten auch, dass China eine ständige Einladung an die unabhängigen UNO-Berichterstatter richte und sein Justizsystem weiter reformiere.
Für Moratorium
Die Schweiz forderte zusammen mit einigen andern Staaten ein Moratorium der Todesstrafe sowie die Veröffentlichung von Statistiken über Hinrichtungen, damit deren Abnahme auch geprüft werden könne.
Die Schweiz sprach sich zudem dafür aus, dass China sein Strafprozessrecht ändere, und das Recht auf einen Anwalt gewährleiste sowie ein Gesetz zum Schutz von Zeugen eingeführe.
China legte im Rahmen des Länderexamens, eines speziellen Verfahrens innerhalb des UNO-Menschenrechtsrats, seinen Bericht vor und hob Fortschritte bei der Einhaltung der Menschenrechte hervor.
Aktionsplan angekündigt
Der chinesische UNO-Botschafter Li Baodong kündigte einen nationalen Aktionsplan für die Menschenrechte an. Im Übrigen bedauerte er die "politisierten" Erklärungen einiger Staaten.
Während der dreistündigen Debatte hob eine Grosszahl von Staaten die Fortschritte Chinas bei der Bildung, Kultur, Gesundheit und Entwicklung hervor. Menschenrechtsorganisationen wiesen am Rande der Debatte Chinas Behauptungen zurück, wonach es weder Folter noch Zensur im Reich der Mitte gebe.
Die Direktorin von Human Rights Watch in China sagte, zurzeit seien 26 Journalisten in China im Gefängnis. Ausserdem gebe es zahlreiche Berichte über Misshandlungen von Tibetern im Gefängnis.
Die Menschenrechtslage der 192 UNO-Mitgliedstaaten wird seit vergangenem April alle vier Jahre im Rahmen des periodischen Länderexamnes (Universal Periodic Review UPR) von allen andern UNO-Mitgliedern geprüft.
Drei Berichte
Grundlage dafür sind drei Berichte, einen davon legt die betroffene Regierung vor. Die zwei andern werden vom UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte zusammengestellt.
Der eine betrifft die Beurteilung der Menschenrechte in dem untersuchten Land durch die unabhängigen UNO-Berichterstatter sowie durch die Ausschüsse, welche die Einhaltung der UNO-Konventionen prüfen, wie das Antifolter-Komitee.
Der zweite Bericht des Hochkommissariats umfasst Stellungnahmen der NGO. Diese selbst haben während der dreistündigen Debatte mit dem untersuchten Land kein Rederecht.
Alle Staaten können dem untersuchten Land rechtlich unverbindliche Empfehlungen abgeben. Letzteres muss mitteilen, welche Empfehlungen es akzeptiert. Beim nächsten Länderexamen nach vier Jahren wird auch die Umsetzung dieser Empfehlungen unter die Lupe genommen.
Quelle: SDA |